Wartegehalt
Sie wohnen in Belgien?
Wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden und keinen Lohn erhalten, haben Sie unter dem Sozialversicherungssystem für Seeleute Anspruch auf Wartegehalt. Hierzu müssen Sie sich als arbeitssuchend in den Seefahrerpool eintragen lassen.
Kategorie A
Sie haben Anspruch auf Wartegehalt der Kategorie A, wenn Sie in den 24 Monaten vor dem Antrag 300 Arbeitstage bei der belgischen Handelsmarine geleistet haben.
Kategorie B
Sie haben Anspruch auf Wartegehalt der Kategorie B, wenn Sie in den 12 Monaten vor dem Antrag 150 Arbeitstage bei der belgischen Handelsmarine geleistet haben.
Sie wohnen zwar nicht in Belgien, aber im EWR?
Sie müssen Ihr Wartegehalt in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Mit dem U1-Formular können Sie Ihre belgischen Arbeitsleistungen in Ihrem Wohnsitzland nachweisen.
Sie können das Formular online über den Digitaler Schalter anfordern.
Sie wohnen außerhalb des EWR?
Für Informationen zur Arbeitslosigkeit müssen Sie sich an die Behörden in Ihrem Wohnsitzland wenden. Sie haben keinen Anspruch auf belgisches Arbeitslosengeld.