22.11.2024: Umzug
Der Soziale Sicherheit für Seeleute zieht am 22. November 2024 um. Während des Umzugs ist der Dienst an diesem Tag nur eingeschränkt erreichbar.
Ab dem 25. November finden Sie uns unter unserer neuen Adresse: Sint-Katelijnevest 54/8, 2000 Antwerpen.
Soziale Sicherheit für Seeleute
Bearbeiten Sie Ihre Anträge über den digitalen Schalter
Sind Sie Reeder und haben die Absicht, Seeleute in den Seefahrerpool einzutragen? Verlieren Sie die Arbeit und haben Recht auf Wartegehalt? Oder sind Sie nicht mehr als Seefahrer tätig und wollen eine Aussetzung Ihrer Eintragung beantragen?
Nutzen Sie den digitalen Schalter, um alle Ihre Sozialversicherungsanträge für Seeleute auf gesicherte Weise zu stellen.
Seefahrerpool
Tragen Sie sich in den Seefahrerpool ein, um Anspruch auf die Soziale Sicherheit für Seeleute zu haben. Die Eintragung ist für Seeleute und Shoreganger, die unter belgischer Flagge in der Handelsmarine anheuern, gesetzlich vorgeschrieben.
Hier finden Sie Informationen über:
Administrative Anweisungen für Reeder
Seeleute fallen unter ein besonderes Sozialversicherungssystem. Die Regelung zur Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge in der Handelsmarine finden Sie in den administrativen Anweisungen für Reeder:
Ausbildungsfahrten
Als Auszubildender in der Seefahrt können Sie während der Sommerferien auf einem Seeschiff anheuern. Hierzu müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.
Als Reeder sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsfahrten anzubieten.
Arbeitslosigkeit
Sind Sie unverschuldet arbeitslos und erhalten keinen Lohn? Wenn Sie in den Seefahrerpool eingetragen sind und unter die Soziale Sicherheit für Seeleute fallen, haben Sie Anspruch auf Wartegehalt.
Krankheit und Invalidität
Solange Sie im Seefahrerpool eingetragen sind, sind Sie im Rahmen der Regelung für Seeleute gegen Krankheit und Invalidität versichert. Unter bestimmten Umständen besteht auch eine erweiterte Versicherung.
Lesen Sie mehr auf der Seite für Seeleute der HKIV-Website (auf Französisch).
Pensionen
Shoreganger und Seeleute, die in den Seefahrerpool eingetragen sind, haben im Rahmen der Sonderregelung für Seeleute Anspruch auf eine Arbeitnehmerpension. Auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Wer hat Anspruch auf die Regelung für Seeleute (auf Französisch)
- Pensionsalter (auf Französisch)
- Berechnung der Pension (auf Französisch)
- Zeiträume, die in Betracht kommen (auf Französisch)
Die zusätzliche Entschädigung für Fahrten in Kriegszeiten beantragen Sie auf der Seite für Seeleute der HKIV-Website (auf Französisch).
Suchen Sie Informationen über ...
- Arbeitsunfälle? Kontaktieren Sie FEDRIS
- Berufskrankheiten? Kontaktieren Sie FEDRIS
- Familienbeihilfen? Kontaktieren Sie Agentur für Kindergeld
Über die Soziale Sicherheit für Seeleute
Arbeitnehmer, die als fahrendes Personal an Bord von Seeschiffen beschäftigt sind, unterliegen in Belgien dem besonderen Sozialversicherungssystem für Seeleute in der Handelsmarine. Diese Regelung gilt nicht für die Seefischerei und das fahrende Personal auf Seeschiffen der föderalen und regionalen Regierungen.
Lesen Sie mehr über die Soziale Sicherheit für Seeleute