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Soziale Sicherheit für Seeleute

Bearbeiten Sie Ihre Anträge über den digitalen Schalter

Sind Sie Reeder und haben die Absicht, Seeleute in den Seefahrerpool einzutragen? Verlieren Sie die Arbeit und haben Recht auf Wartegehalt? Oder sind Sie nicht mehr als Seefahrer tätig und wollen eine Aussetzung Ihrer Eintragung beantragen?

Nutzen Sie den digitalen Schalter, um alle Ihre Sozialversicherungsanträge für Seeleute auf gesicherte Weise zu stellen.

Digitaler Schalter

Seefahrerpool

Tragen Sie sich in den Seefahrerpool ein, um Anspruch auf die Soziale Sicherheit für Seeleute zu haben. Die Eintragung ist für Seeleute und Shoreganger, die unter belgischer Flagge in der Handelsmarine anheuern, gesetzlich vorgeschrieben.

Hier finden Sie Informationen über:

Administrative Anweisungen für Reeder

Seeleute fallen unter ein besonderes Sozialversicherungssystem. Die Regelung zur Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge in der Handelsmarine finden Sie in den administrativen Anweisungen für Reeder:

Ausbildungsfahrten

Als Auszubildender in der Seefahrt können Sie während der Sommerferien auf einem Seeschiff anheuern. Hierzu müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.

Als Reeder sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsfahrten anzubieten.

Arbeitslosigkeit

Sind Sie unverschuldet arbeitslos und erhalten keinen Lohn? Wenn Sie in den Seefahrerpool eingetragen sind und unter die Soziale Sicherheit für Seeleute fallen, haben Sie Anspruch auf Wartegehalt.

Krankheit und Invalidität

Solange Sie im Seefahrerpool eingetragen sind, sind Sie im Rahmen der Regelung für Seeleute gegen Krankheit und Invalidität versichert. Unter bestimmten Umständen besteht auch eine erweiterte Versicherung.

Lesen Sie mehr auf der Seite für Seeleute der HKIV-Website (auf Französisch).

Pensionen

Shoreganger und Seeleute, die in den Seefahrerpool eingetragen sind, haben im Rahmen der Sonderregelung für Seeleute Anspruch auf eine Arbeitnehmerpension. Auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Die zusätzliche Entschädigung für Fahrten in Kriegszeiten beantragen Sie auf der Seite für Seeleute der HKIV-Website (auf Französisch).

Suchen Sie Informationen über ...

Über die Soziale Sicherheit für Seeleute

Arbeitnehmer, die als fahrendes Personal an Bord von Seeschiffen beschäftigt sind, unterliegen in Belgien dem besonderen Sozialversicherungssystem für Seeleute in der Handelsmarine. Diese Regelung gilt nicht für die Seefischerei und das fahrende Personal auf Seeschiffen der föderalen und regionalen Regierungen.

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